Kanzlermehrheit für Jugendschutz

am 9. Juli 2004

Einsprüche des Bundesrats gegen u. a. Verbot von Zigarettenkleinpackungen zurückgewiesen – Gesetz zum 1.8.04 in Kraft:

Kleinstverkaufsmengen für Zigaretten gesetzlich festgelegt

09.07.2004, Berlin

Um u. a. dem dramatischen Anstieg des Rauchens von Jugendlichen zu begegnen beschließt der Deutsche Bundestag nach nur halbjähriger Vorbereitung ein Gesetz zum Schutz junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums“. Darin wird die Kleinstverkaufsmenge von Zigaretten auf nicht weniger als 17 Stück festgelegt und die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken untersagt. Das Gesetz, welches bereits zum 1.7.2004 in Kraft treten sollte, wird zunächst durch die Unionsmehrheit im Bundesrat blockiert. Der Bundestag weißt in seiner 120. Sitzung den Einspruch der Länderkammer zurück. Das Gesetz tritt zum 1.8.04 in Kraft.

Presse BMGS 2-2004, Pressemitteilung zu Drogen 11.06.04

 

 

 

 

braunerKanzlermehrheit für Jugendschutz