Berliner Landesarbeitsgericht urteilt gegen Arbeitsstättenverordnung

am 12. Juli 2005

Ein Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz gehe nicht so weit, dass dieser auch außerhalb der Dienstzeit des Arbeitnehmers rauchfrei gehalten werden müsse, d.h. Schutz vor kaltem Tabakrauch falle nicht unter die Arbeitsstättenverordnung, so das LAG Berlin.

Süddeutsche Zeitung vom 11.07.2005

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