Brauchen wir ein Volksbegehren für ein Gesetz zum Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen?

am 20. Januar 2010

Podiumsdiskussion am 20.1.2010 in der Paulsenstr. 5-6, 12163 Berlin um 18.00 Uhr

Die Stiftung rauchfrei leben hat die Veranstaltung des Forum Rauchfrei „Brauchen wir ein Volksbegehren für ein Nichtrauchergesetz ohne Ausnahmen in Berlin?“unterstützt. In der Paulsenstraße 5-6, 12163 Berlin, berichtete

Sebastian Frankenberger, der „Vater“ des Bayerischen Volksbegehrens, am 20.01.2010 vor einer großen Zahl von interessierten Gästen über das erfolgreiche Volksbegehren in Bayern. Er ist überzeugt, dass die Mehrheit der Bevölkerung ein striktes Rauchverbot befürwortet.

Dr. Michael Efler , der das Berliner Büro von Mehr Demokratie e. V. leitet, referierte über die aus seiner Sicht vorhandenen Chancen eines Berliner Volksbegehrens.

Ebenfallsauf dem Podium saß Prof. Dr. Klaus Buchner, der sich als Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei für ein Rauchverbot ohne Ausnahmen einsetzt.

Werner Rottschky und Johannes Spatz , die beiden Vorstände der Stiftung rauchfrei leben, nahmen an der Veranstaltung teil, wobei Johannes Spatz das Forum Rauchfrei auf dem Podium vertrat. Johannes Spatz und Werner Rottschky halten eine Debatte über ein Volksbegehren in Berlin für dringend notwendig. Die Entwicklung in Bayern und im Saarland zeige, dass ein Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in der Gastronomie eine echte Chance hat. In Berlin hat sich der Senat mit dem knapp ein Jahr nach dem Urteil der Karlsruher Richter in Berlin in Kraft getretenen überarbeiteten Nichtraucherschutzgesetz für die Berliner Raucher stark gemacht. Der „Initiative Genuss Berlin“, hinter der die Berliner Wirte stehen, im Verborgenen aber auch die Tabakindustrie, ist es

gelungen, ein durchlöchertes Nichtraucherschutzgesetz als angeblichen „Kompromiss“ darzustellen. Seitdem haben wir ein Gesetz, das so viele Ausnahmen enthält, dass niemand sich mit den Einzelheiten befassen mag und selbst Juristen kaum noch durchblicken. Wer soll die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes kontrollieren, wenn die Regelungen so viele Ausnahmen enthalten, dass kaum jemand weiß, was erlaubt und was verboten ist? Wenn das Nichtraucherschutzgesetz deshalb nicht ernst genommen wird, kann es weder Nichtraucher noch Angestellte in der Gastronomie vor Passivrauch schützen. Die Stiftung rauchfrei leben setzt sich für ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen ein und hat die Veranstaltung „Brauchen wir ein Volksbegehren für ein Nichtrauchergesetz ohne Ausnahmen in Berlin?“ finanziell unterstützt.

 

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