Kontrollen des Gesetzes zum Nichtraucherschutz in Berlin bis 24 Uhr

am 1. März 2010

Die Berliner Morgenpost berichtet. Johannes Spatz bleibt skeptisch.

Berliner Morgenpost

Kontrollen
„Es darf jetzt keine Abzocke geben“
Montag, 1. März 2010   – Von Karoline Beyer
Als Reaktion auf die verlängerten Kontrollzeiten der Ordnungsämter, haben Verbände vor einer übermäßigen Belastung gewarnt. „Die Einhaltung des Jugendschutzes hat für uns Priorität, das ist keine Frage“, sagt Klaus-Dieter Richter, Fachgruppenleiter für Gastronomie beim Berliner Hotel- und Gaststättenverband Dehoga.
„Das Nichtraucherschutzgesetz wurde uns zwar aufgezwungen, aber wir sind grundsätzlich für die Einhaltung aller Gesetze.“ Deshalb müsse sie auch flächendeckend kontrolliert werden. „Ganz wichtig ist, dass es bei den Kontrollen gerecht zugeht. Es darf keine bloße Abzocke geben. Man muss vor allem die schwarzen Schafe erwischen, die sich nicht an die Gesetze halten.“ Trotzdem fürchtet er auch Einbußen in Gastronomiebetrieben, denn Ordnungsbeamte, auch wenn sie in Zivil unterwegs sind, können die Gäste vergraulen. „Es bietet keine schöne Atmosphäre, wenn Beamte Leute überprüfen. Selbst eine kleine Kontrolle stört.“
Die neue Kontrollregelung sieht vor, dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter ab heute nicht mehr nur bis 22 Uhr, sondern bis 24 Uhr den Jugendschutz, das Rauchverbot und auch das Parken überprüfen können. Es fanden vereinzelt zwar auch schon Kontrollen nach 22 Uhr statt, sagte Marc Schulte (SPD), Ordnungsstadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf. „Aber die neue Vereinbarung bringt natürlich auch neue Aufgaben mit sich.“ Schließlich sollten die Mitarbeiter, die tagsüber unterwegs seien, nicht einfach länger arbeiten. „Wir müssen mit unserem Personalrat noch abstimmen, wann die betreffenden Mitarbeiter anfangen, wie lange sie unterwegs sind und vor allem wie viele von ihnen“, sagt er. Für die Sommermonate könne er sich vorstellen, die neuen Einsatzzeiten auch auf die Werktage auszuweiten.
Der Sprecher des Vereins „Forum Rauchfrei“, Johannes Spatz, hält die neue Vereinbarung für einen Fortschritt, da die bisherigen Kontrollen nicht zu einer allgemeinen Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes geführt hätten. „Ich bin aber skeptisch, dass es zu einer wesentlichen Verbesserung kommen wird.“ Es sei ein kleiner Schritt, aber keine geeignete Lösung für das Problem. „Das Gesetz bietet keinen ausreichenden Schutz vor Passivrauchen, weil es zu viele Ausnahmeregelungen gibt, bei denen trotzdem geraucht werden darf.“ Und wenn Kontrollen kämen, werde oft einfach eine Verbindungstür zu einem abgetrennten Raum zugemacht und schon habe man einen Raucherraum. „Die Gesundheitsgefahr vor allem für Personal ist nach wie vor sehr hoch.“
Auch für die Autofahrer kann die neue Regelung Folgen haben. Wer zum Beispiel in zweiter Reihe parkt, kann nun spätabends ebenso aufgeschrieben werden, wie tagsüber. ADAC-Sprecher Carsten Zorger sagte, grundsätzlich sei es natürlich wichtig, dass der Verkehr nicht behindert werde, aber man müsse ja nicht immer gleich abschleppen.
„Ich bin skeptisch, dass es zu Verbesserungen kommen wird.“

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