Bundesinstitut für Risikobewertung: Nichtraucherschutz muss auch für E-Zigaretten gelten.

am 9. Mai 2012

Das Bundesinstitut schließt Risiken für Passivraucher nicht aus, da durch den Konsum von E-Zigaretten gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen können. Daher empfiehlt das Bundesamt in einer Stellungnahme vom 07.05.2012, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln. Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei, fordert sofortige Konsequenzen. Die Bundesländer müssen unverzüglich den Nichtraucherschutz ergänzen und die Nichtraucherschutzgesetze auch auf E-Zigaretten beziehen.

Einordnung der E Zigarette

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