Die Kommission der Europäische Union berichtet, dass 28 % der Bevölkerung Europas dem Passivrauch in Bars und Kneipen ausgesetzt sind – im Jahr 2009 waren es dagegen noch 46 %. Dies ist ein erster Erfolg, jedoch besteht bei einigen Mitgliedsstaaten der EU noch ein Nachholbedarf bei den Rechtsvorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. „Komplexe Rechtsvorschriften (z.B. Rechtsvorschriften mit Ausnahmeregelungen) lassen sich besonders schwer umsetzen.“