Während in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen nicht für Tabakprodukte geworben werden darf, ist dies vor Kitas erlaubt. Grund hierfür ist, dass Kitas in der Selbstverpflichtung des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV) nicht ausdrücklich als Orte genannt sind, an denen nicht geworben werden darf. Die Bundesdrogenbeauftragte drängte nun den DZV, die Selbstverpflichtung zu ändern, dieser jedoch weigert sich. Kinder unter sechs Jahren dürfen also weiterhin von der Zigarettenindustrie umworben werden. Frankfurter Rundschau und Süddeutsche Zeitung berichten über den Vorgang.