In einer Eilentscheidung bestätigte das Bayerische Verwaltungsgericht München am Mittwoch das vom Landratsamt München ausgesprochene Verbot der „Maybe-Kampagne“ des Marlboro-Produzenten Philip Morris. Der Tabakkonzern hatte die Entscheidung des Landratsamtes angefochten. Das Verwaltungsgericht sah allerdings viele Anhaltspunkte dafür, dass die verbotene Kampagne zumindest in Teilen besonders geeignet ist, Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren zum Rauchen zu veranlassen. Dies stellt einen Verstoß gegen Paragraph 22 das Vorläufige Tabakgesetzes dar.
Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München