Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied gestern, dass nikotinhaltige E-Zigaretten als Genussmittel einzustufen sind. Dies bedeutet, dass die Geräte und die dazugehörigen nikotinhaltigen Liquids weiterhin frei verkäuflich sind. „Diese Entscheidung ist angesichts der Gefährlichkeit dieser Produkte völlig unverständlich“, empört sich Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei. „Damit ist es weiterhin möglich, nikotinhaltige E-Zigaretten und E-Shishas auch an Kinder und Jugendliche zu verkaufen.“