Folgen der Einstufung von E-Zigaretten als Genussmittel

am 24. November 2014

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche hat E-Zigaretten als Genussmittel und nicht als Arzneimittel eingestuft. Damit wurde dem Markt für E-Zigaretten Tür und Tor geöffnet. Einen Vorgeschmack auf das, was nach dem Urteil auf uns zukommen wird, liefert ein aktuelles Werbeplakat in München. Darauf ist ein junger Mann abgebildet, der, von zwei jungen Frauen angehimmelt, an einer Zigarette zieht. Erlaubt ist dies, weil es sich bei dem Produkt nicht um eine herkömmliche Zigarette, sondern um eine E-Zigarette handelt.

Presseerklärung

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