Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Januar dieses Jahres können Raucher dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zu rauchen, wenn der Qualm von den Nachbarn als wesentliche Beeinträchtigung empfunden wird. Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus Brandenburg geklagt, weil die Nachbarn auf dem Balkon rauchten und der Rauch nach oben zog. Der Fall landete schließlich vor dem BGH. Unterstützt wurde das Ehepaar bei ihrem Gang durch die Instanzen von der Nichtraucherinitiative Deutschland (NID). Das Forum Rauchfrei dankt den Klägern und der NID für ihre Beharrlichkeit und gratuliert zu diesem Erfolg.