BMEL legt Entwurf für neues Tabakgesetz vor

am 1. Juli 2015

Auch wenn Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt sich mit seinen am Montag dieser Woche vorgelegten Plänen für eine Beschränkung der Tabakwerbung in Deutschland durchsetzen sollte, wird vieles noch erlaubt sein: das Sponsoring von Veranstaltungen durch die Tabakindustrie, das Übertragen von Markennamen und Logos auf tabakfremde Produkte, das sogenannte brand-stretching und vor allem die Werbung und Warenpräsentation am Verkaufsort. Von einem totalen Werbeverbot, wie die Tabakindustrie es nennt, wären wir in Deutschland immer noch weit entfernt.

Presserklärung

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