Auch wenn Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt sich mit seinen am Montag dieser Woche vorgelegten Plänen für eine Beschränkung der Tabakwerbung in Deutschland durchsetzen sollte, wird vieles noch erlaubt sein: das Sponsoring von Veranstaltungen durch die Tabakindustrie, das Übertragen von Markennamen und Logos auf tabakfremde Produkte, das sogenannte brand-stretching und vor allem die Werbung und Warenpräsentation am Verkaufsort. Von einem totalen Werbeverbot, wie die Tabakindustrie es nennt, wären wir in Deutschland immer noch weit entfernt.