Großes Verwirrspiel um geplantes Verbot der Tabakwerbung auf den Straßen

am 17. Dezember 2015

Das neue Tabakerzeugnisgesetz, das gestern vom Bundeskabinett beschlossen wurde, enthält kein Verbot der Außen- oder Kinowerbung für Tabakprodukte. Auch das kostenlose Verteilen von Zigaretten bleibt weiterhin erlaubt. Damit bleibt Deutschland in Sachen Tabakwerbung weiterhin Schlusslicht in Europa. Die angekündigten Werbeeinschränkungen sind nicht Teil des Tabakerzeugnisgesetzes, sondern wurden offenbar auf Druck der Tabakindustrie in ein Änderungsgesetz des Tabakerzeugnisgesetzes verlagert und sollen erst 2020 in Kraft treten.

Presseerklärung

Ursprüngliche Pressemitteilung der Bundesregierung

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