Das neue Tabakerzeugnisgesetz, das gestern vom Bundeskabinett beschlossen wurde, enthält kein Verbot der Außen- oder Kinowerbung für Tabakprodukte. Auch das kostenlose Verteilen von Zigaretten bleibt weiterhin erlaubt. Damit bleibt Deutschland in Sachen Tabakwerbung weiterhin Schlusslicht in Europa. Die angekündigten Werbeeinschränkungen sind nicht Teil des Tabakerzeugnisgesetzes, sondern wurden offenbar auf Druck der Tabakindustrie in ein Änderungsgesetz des Tabakerzeugnisgesetzes verlagert und sollen erst 2020 in Kraft treten.