Kabinett erlaubt weiterhin Außenwerbung für Tabakprodukte

am 20. April 2016

Das Bundeskabinett hat heute ein Verbot der Tabakaußenwerbung beschlossen. In Kraft treten soll dieses allerdings erst im Jahr 2020.

Das Forum Rauchfrei kritisiert die Verschiebung des geplanten Verbots der Tabakaußenwerbung auf 2020 scharf. Alle im Bundestag vertretenen Parteien seien sich einig, dass Tabakwerbung besonders auf Jugendliche wirke. Es ist absolut unverständlich, warum man sich dem Druck der Tabaklobby hier beugt.

Bundesminister Schmidt lässt sich mit den Worten zitieren: „Als Minister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist es mein Ziel, die Menschen vor dem größten vermeidbaren Gesundheitsrisiko zu schützen: dem Rauchen.“ Warum ein Tabakwerbeverbot dann erst in vier Jahren kommen soll, ist absolut unverständlich.

Auch der geplante Umfang der Verbote ist nicht ausreichend. Werbeverbote sind nur dann sinnvoll, wenn sie umfassend sind, also auch z. B. den Ort des Verkaufs erfassen. Deutschland hat sich bereits 2004 mit dem Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen zur Einführung eines umfassenden Verbots aller Formen der Tabakwerbung entschlossen. Würde man dieses Gesetz konsequent anwenden, ließe sich Tabakwerbung im Handumdrehen verbieten. Hierzu fehlt aber offensichtlich der politische Wille.

Die Gesellschaft lehnt Tabakwerbung längst ab. Kein vernünftiger Mensch befürwortet Werbung für ein Produkt, an dem jedes Jahr 121.000 Menschen in Deutschland sterben.

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