In einem aktuellen Urteil (AZ: 416 HKO 47/16) untersagt das Landgericht Hamburg dem weltweit zweitgrößten Zigarettenhersteller British American Tobacco (BAT), in Deutschland zukünftig die Werbeslogans „MILD THING“ und „TAKE A WALK ON THE MILD SIDE“ für seine Marke Lucky Strike zu verwenden. Die Slogans seien nach Ansicht des Gerichts eine „Irreführung“, die die vom Rauchen ausgehenden Gesundheitsschäden verharmlose.
Das Urteil geht auf eine Anzeige des Forum Rauchfrei bei dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zurück.
„Wir beobachten einen Wandel beim Umgang der Gerichte mit Tabakkonzernen“, sagt Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei. „Das Urteil reiht sich in eine Serie von Niederlagen ein, die die Tabakindustrie in jüngster Zeit hinnehmen musste“, so Spatz. So darf die Firma Reemtsma in Berlin keine Promotionsveranstaltungen mehr vor Bildungseinrichtungen durchführen, und die Firmen True Spirit Tobacco Company (ehemals Santa Fe Natural Tobacco Company) sowie Joh. Wilh. von Eicken dürfen ihre Produkte nicht mehr mit der Bezeichnung „Organic“ versehen. Die Pöschl GmbH musste unerlaubte Tabakwerbung von ihrer Internetseite nehmen. Und gegen die zwei größten Tabakverbände (DZV und VdR) laufen gegenwärtig Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Dieser Wandel reiche aber nicht aus, um die Bevölkerung vor gesetzeswidriger Tabakwerbung zu schützen. „Um ihre Marktanteile zu verteidigen, nehmen Tabakkonzerne Rechtsbrüche bewusst in Kauf, dies zeigt der jetzige Fall sehr deutlich“, sagt Spatz. Die Situation werde sich noch verschärfen, weil der Zigarettenabsatz in Europa zurückgehe. Sollte die Bundesregierung die Einführung eines Außenwerbeverbots wie geplant erst für 2020 beschließen, werde Deutschland vier Jahre lang eine Welle aggressiver Tabakwerbung erleben. „Bis ein Plakat als gesetzwidrig eingestuft wird, vergeht oft bis zu einem Jahr. Solange können Tabakkonzerne für ihre todbringenden Produkte ungestört werben“, so Spatz.