Zigaretten dürfen in der Werbung nicht länger als „mild“ bezeichnet werden

am 22. Juni 2016

Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in seiner gestrigen Pressemitteilung verlautbarte, dürfen Tabakfirmen ihre Zigaretten nicht mit dem Begriff „mild“ bewerben. Dies hatte das Landgericht Hamburg entschieden, nachdem der VZBV gegen die Firma British American Tobacco (BAT) geklagt hatte. Die Klage war durch eine Anzeige des Forum Rauchfrei veranlasst worden. Der Tabakkonzern hatte seine Marke „Lucky Strike“ mit den Slogans „MILD THING“ und „TAKE A WALK ON THE MILD SIDE“ beworben.

„Wir begrüßen das Urteil, kritisieren aber gleichzeitig, dass das Gericht einen dritten Werbeslogan nicht untersagt hat“, sagt Johannes Spatz, Sprecher des bundesweit tätigen Forum Rauchfrei. Der Slogan „LUCKY STRIKE MIT EXTRA MILDEM GESCHMACK“ stellt nach Ansicht des Gerichts keine Irreführung dar, weil sich das Wort „mild“ hier ausdrücklich auf den Geschmack beziehe.

„Das ist Haarspalterei“, sagt Spatz. „Auch diese Aussage erweckt beim Verbraucher den Eindruck der Unbedenklichkeit und müsste verboten werden.“ Das Urteil zeige deutlich, dass Tabakfirmen bewusst Rechtsbrüche in Kauf nähmen und die Gefahren des Rauchens immer noch verharmlosen würden. Da der Zigarettenabsatz in Europa zurückgehe, würden die Konzerne sich immer raffiniertere Werbemethoden für das tödliche Produkt ausdenken, um die Verbraucher zu täuschen, ist Spatz sich sicher. „Um die Menschen wirkungsvoll zu schützen, brauchen wir ein vollständiges Werbeverbot für Tabakprodukte.“

Presseerklärung

eichingerZigaretten dürfen in der Werbung nicht länger als „mild“ bezeichnet werden