Tabakhandel verdeckt Schockbilder – Forum Rauchfrei fordert Bundesminister Schmidt zum Handeln auf

am 24. November 2016

Im Tabakhandel verbreitet sich zunehmend die Praxis, Schockbilder auf Zigarettenschachteln in den Regalen durch kleine Papp- oder Plastikschildchen zu verdecken. Das Forum Rauchfrei hat inzwischen in mehreren Bundesländern deswegen Anzeigen erstattet und die Nachrichtenagentur dpa darüber informiert. Diese veröffentlichte nun einen Artikel, der die Problematik aufgreift und auf die Gesetzeswidrigkeit dieser Praxis hinweist. Laut § 11 der Tabakerzeugnisverordnung ist es nämlich nicht erlaubt, die Warnhinweise beim Inverkehrbringen der Ware zu verdecken. Der Artikel fand ein weites Medienecho in ganz Deutschland.

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Verdecken der Warnhinweise im Regal. Rechts im Bild eine der Blendkarten in Nahaufnahme

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das die Tabakerzeugnisverordnung ausgearbeitet hat, sieht zwar den Gesetzesverstoß, will aber die Verantwortung für dessen Verfolgung auf die Landesbehörden abwälzen. Dies bedeutet, dass in jeder Tabakverkaufsstelle im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Gesetzeswidrigkeit vorliegt oder nicht, ein Zustand der nach Ansicht des Forum Rauchfrei nicht hinnehmbar ist.

Die Absicht, die mit den Schockbildern verfolgt wird, ist es nicht nur, den Raucher beim Griff zur Schachtel an die Konsequenzen seines Handelns zu erinnern, sondern auch den Käufer vom Kauf abzuhalten. Deshalb müssen sie vor der Kaufentscheidung sichtbar sein und nicht erst dann, wenn der Käufer sich bereits entschieden hat. Werden die Schockbilder im Regal verdeckt, nimmt der Käufer nichts anderes wahr, als eine Wand voller Werbung, die ihm ein harmloses Produkt suggeriert.

Die beste Lösung sieht das Forum Rauchfrei allerdings in der Einführung eines sogenannten „display ban“, also eines Verbots der Präsentation von Tabakprodukten im Geschäftsraum. Dies würde den Kaufanreiz minimieren, außerdem würde Deutschland damit eine der Forderungen des Gesetzes zu dem Tabakrahmenübereinkommen nach Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots erfüllen. Denn die Warenpräsentation ist eben nichts anderes als eine Form der Werbung. Wir fordern Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt daher unmissverständlich auf, ein Verbot der Präsentation von Tabakprodukten in Geschäften in das Tabakerzeugnisgesetz aufzunehmen.

Artikel auf rbb 24 vom 24.11.2016
Artikel in der Augsburger Allgemeinen vom 24.11.2016
Artikel in der Süddeutschen vom 24.11.2016
Ärzteblatt 24.11.2016
FAZ 24.11.2016
Berliner Zeitung
Tagesspiegel
Stern
Zeit

 

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