Am 10. April 2017 bestätigte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages den Eingang unserer Petition, mit der wir erreichen wollten, dass der Bundestag den von der CDU/CSU-Fraktion blockierten Gesetzentwurf für ein Außenwerbeverbot für Tabakerzeugnisse doch noch behandelt. Gut zwei Monate später kam der Ausschussdienst des Petitionsausschusses zu dem Schluss, dass die Petition keine Aussicht auf Erfolg habe.
Der Text der Petition lautete folgendermaßen: „Der Bundestag möge beschließen, noch in dieser Legislaturperiode eine Abstimmung über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (Drucksache 18/8962) zur Einschränkung der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse (u.a. Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse auf Plakatwänden, Litfaßsäulen und in Werbevitrinen) herbeizuführen.“
Die negative Bewertung der Erfolgsaussichten stützte sich auf die Geschäftsordnung des Bundestages. Dies erscheint mehr als fadenscheinig. Sollte es nach dieser Geschäftsordnung unmöglich sein, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Abstimmung herbeiführen können? Nichts anderes wollte die Petition erreichen.
Das Forum Rauchfrei legte gegen die Bewertung Widerspruch ein und wurde nun von der mit der Sache befassten Oberamtsrätin im Petitionsausschuss telefonisch darüber informiert, dass es kaum noch eine realistische Möglichkeit gebe, die Petition abstimmen zu lassen, da es sehr unwahrscheinlich sei, dass in dieser Legislaturperiode noch eine Sitzung des Petitionsausschuss stattfinden würde.
Die Petition wurde offensichtlich so lange liegengelassen, bis es für eine Behandlung zu spät war. Es scheint, dass das Thema Tabakwerbung nach der Blockade durch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wohl nicht mehr auftauchen sollte.