Am 5. Oktober entscheidet der Bundesgerichtshof über die Frage, ob das Urteil, mit dem das Oberlandesgericht München dem bayerischen Tabakproduzent Pöschl das Werben für Tabakerzeugnisse im Internet untersagt, Bestand hat. Das Urteil ist über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung.
Das Forum Rauchfrei hatte die Firma im Oktober 2014 angezeigt, weil diese auf ihrer Internetseite für Tabakerzeugnisse geworben hatte. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht, seinerzeit das Vorläufige Tabakgesetz und seit Mai 2016 das Tabakerzeugnisgesetz, dar. Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (vzbv) griff die Anzeige auf und führte einen Gerichtsprozess gegen die Firma.
In erster Instanz urteilte das Landgericht Landshut im Juni 2015, dass die Firma Pöschl die umstrittene Werbung nicht mehr auf ihrer Internetseite zeigen durfte (Az. 72 O 3510/14). Nach dem die Firma Widerspruch gegen das Urteil eingelegt hatte, bestätigte die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht München (Az. 6 U 2775/15), im April 2016 das Urteil des Landgerichts. Pöschl ging daraufhin in Revision, die Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes steht nun kurz bevor (Az. I ZR 117/16).
Unerlaubte Abbildung auf der Internetseite der Firma Pöschl Tabak
Die Entscheidung wird nach Ansicht des Forum Rauchfrei auch für Lobbyverbände wie den Deutschen Zigarettenverband (DZV), den Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) oder den Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) Konsequenzen haben. Diese zeigen auf ihren Internet- oder Facebook-Seiten Bilder, die der beanstandeten Abbildung sehr ähnlich sind. Folgende Beispiele wurden am 27.09.2017 im Internet abgerufen:
Internetauftritt des DZV