Wenn Zigaretten in Supermärkten verkauft werden, können die Kunden die Warnhinweise und die Schockbilder nicht sehen, wenn die Zigarettenpackungen in geschlossenen Verkaufsautomaten angeboten werden. Die Supermarktbetreiber verstoßen mit der Verdeckung gegen die Tabakerzeugnisverordnung, was auch das Forum Rauchfrei in zahlreichen Fällen bei den zuständigen Ordnungsämtern angezeigt hat. Der Verein Pro Rauchfrei, dem ein Verbandsklagerecht zusteht, hatte in München gegen den Betreiber von zwei Edeka-Geschäften einstweilige Verfügungen erwirkt. Gegen diese legte der Supermarktbetreiber Einspruch ein. Das Urteil des Landgerichts München wird laut Presseberichten für den 5. Juli erwartet.