Tabakwerbung, „die Jugendliche zum Rauchen veranlasst“, ist verboten. Was genau darunter zu verstehen ist, ist nicht im Gesetz geregelt. Anstelle eines Gesetzes gibt es „Selbstbeschränkungen der Tabakindustrie“, das ist so, als wenn der Fuchs im Hühnerstall die Aufsicht haben soll.
Rechtsprechung zur Tabakwerbung fehlt fast völlig – im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten, z. B. Lebensmittelwerbung –, weil die Behörden nur selten gegen unzulässige Werbung vorgehen. Dadurch kommen auch nur ganz selten Verfahren vor die Gerichte, so dass trotz des gesetzlichen Verbots von Werbung, „die Jugendliche zum Rauchen veranlasst“, Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung nicht geschützt sind.