Obwohl Tabakwerbung in Deutschland gesetzlich geregelt ist, gibt es nur vereinzelte Verfahren gegen die Tabakindustrie wegen unzulässiger Tabakwerbung. Behörden gehen aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nur sehr verhalten dagegen vor. Oft erklären sie sich für unzuständig. Es wird behauptet, für die Zuständigkeit sei der Sitz des werbenden Tabakkonzerns entscheidend, nicht der Ort, an dem das Werbeplakat gezeigt wird. Verständlicherweise geht aber gerade die örtlich zuständige Behörde besonders unwillig gegen das in der Gemeinde ansässige Unternehmen vor, das als Gewerbesteuerzahler ein entgegenkommendes Verhalten der Behörden erwartet.