Auch CDU-Abgeordnete kritisieren Kauders Blockadehaltung gegen Tabakwerbeverbot

am 5. August 2018

Wie am 30. Juli 2018 die online-Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes „ärzteblatt.de“ berichtete, protestieren jetzt auch CDU-Abgeordnete die Blockadehaltung Kauders. Tabakwerbung hätte bereits seit 2010 verboten sein müssen, wenn Deutschland die eingegangene Verpflichtung aus dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Tabakkontrolle (FCTC) erfüllt hätte. Dies hatte zuletzt Kauder, der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag, verhindert, der Entwurf konnte nicht im Parlament beraten werden, deshalb scheiterte das Tabakaußenwerbeverbot. Rudolf Henke (CDU), Bundestagsabgeordneter und Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, sagte der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«: »Wir machen uns als deutsche Befürworter eines globalen Gesundheitsschutzes lächerlich, wenn wir das Tabakwerbeverbot nicht endlich auf die Reihe kriegen«.

Bereits vor einigen Monaten, auf dem 121. Deutschen Ärztetag, der vom 08.05. bis 11.05.2018 in Erfurt stattfand, hatten die deutschen Ärzte klare Stellung bezogen und von der Politik den Schutz von Kindern und Jugendlichen gefordert:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bereits seit langem geplanten Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Tabakkonsum endlich umzusetzen.

Hierzu zählen

  • Verbot der Tabakaußenwerbung – dies muss endlich auch in Deutschland als letztes Land in der Europäischen Union (EU) umgesetzt werden.
  • Nikotinabusus als Erkrankung in allen Bereichen anerkennen.
  • Änderung des § 34 SGB V mit dem Ziel, dass Mittel zur Tabakentwöhnung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden.“

In der Begründung der Ärztevertreter zu diesem beschlossenen Antrag heißt es, Deutschland sei im europäischen Vergleich Schlusslicht bezüglich der Maßnahmen zum Nichtraucherschutz und der Prävention des Nikotinabusus. Dies werde veranschaulicht durch das erneute Hinauszögern eines Gesetzentwurfes der letzten Legislaturperiode, welcher das Tabakaußenwerbeverbot zum Ziel hatte.

Alle diese Forderungen sind beispielsweise in Frankreich bereits umgesetzt, so dass dort nicht nur Tabakaußenwerbung längst Vergangenheit ist. Kosten für Nikotinersatzprodukte und für Entwöhnungsbehandlungen werden von der Sozialversicherung übernommen (siehe den vorigen Beitrag).

Beschluss Ic – 140, Beschlussprotokoll des 121. Deutschen Ärztetages, Seite 203

KarinAuch CDU-Abgeordnete kritisieren Kauders Blockadehaltung gegen Tabakwerbeverbot