Shisha und Gesundheit

am 29. Dezember 2018
Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Berliner Abgeordnetenhaus am 10.12.2018. Hier der Beitrag von Johannes Spatz:
„Shisha und Gesundheit

 

In Deutschland ist der Tabakkonsum das Gesundheitsrisiko Nummer 1. Es gibt keine andere vermeidbare Todesursache, die so verbreitet ist. Es sterben 120.000 Menschen jährlich vorzeitig in Folge des Tabakkonsums.

Addiert man die Zahlen von Suiziden, Mord, Todschlag, die Todesfälle in Folge von Verkehrsunfällen und nimmt man auch noch die Todesfälle in Folge des Alkoholkonsums hinzu, so  bleibt man immer noch weit unter 120.000.

Das Gesundheitsrisiko von Shishas ist in Bezug auf die chronischen Auswirkungen mit dem der Zigaretten nahezu gleich zu stellen.  Die in dem Rauch enthaltenden zahlreichen kanzerogenen Substanzen führen erst nach 20 bis 30 Jahren zu Krebserkrankungen.

Ganz anders bei den Shishas. Denn dort kommt das akut auftretende, konkrete Gesundheitsrisiko durch Kohlenmonoxid (CO) in der Raumluft hinzu. Es äußert sich durch Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Benommenheit und kann in seltenen Fällen auch zum Tode führen.

Wegen der großen Gefahr, die vom Rauchen und Passivrauchen ausgeht, ist das Rauchen in der Gastronomie  in Bayern, NRW und Saarland verboten.

Es ist höchste Zeit, dass Berlin hier nachzieht und in der anstehenden Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes das Rauchverbot in der Gastronomie aufnimmt.

Auch wäre es höchst fahrlässig, bei dem heutigen Kenntnisstand Shisha-Konsum in der Gastronomie zu erlauben.

Der Shisha-Konsum bewirkt über die chronische Gefahr hinaus eine akute und konkrete Gefahr und muss daher sofort auch präventiv bekämpft werden. Der Eingriff über ASOG ist bei konkreter und akuter Gefahr möglich. Es fehlt aber eine rechtliche Grundlage für eine präventive Risikominimierung, z. B. durch verbindliche Auflagen für die Abluft, die Eigenüberwachung und die Behandlung der Shisha-Kohle.

Es gibt zunehmend Berichte auch aus anderen Bundesländern, dass Gäste in Shisha-Lokalen unter Vergiftungen mit CO leiden und in Kliniken mit Sauerstofftherapie in einer Druckkammer behandelt werden müssen. So in Düsseldorf: 2017: 40 Fälle und 2018: 50 Fälle.

Die Gesundheitsschädigungen in Folge der CO-Exposition sind keine  Einzelfälle, sondern sind nahezu flächendeckend zu beobachten.

Es ist zwar möglich, im Augenblick aber rechtstechnisch völlig ungeklärt, dass technische Regulierungen durch ein Warnsystem, Entlüftungsanlagen und Lüftung über Fenster sowie Hinweisschilder die Gesundheitsgefahren durch CO wesentlich reduzieren könnten. Diese können aber die Risiken durch das Shisha-Rauchen verringern.

Hinzu kommt, dass das bisherige Nichtraucherschutzgesetz nicht durchsetzbar ist. Die „Club-Studie 2012“ hat nachgewiesen, dass in über 90 Prozent der Clubs geraucht wird. Bedauerlicherweise hat diese Studie bis heute zu keiner Verbesserung des Nichtraucherschutzes geführt. Daher ist dies auch in den Shisha-Bars nicht zu erwarten, wenn nicht ein klares und eindeutiges Rauchverbot in dem neuen Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen wird.

Kritik:

Es fehlt in Berlin ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Es besteht die Gefahr, dass jetzt  bei der Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes versäumt wird, dieses Verbot auszusprechen.

Die Fachdiskussion in Berlin dümpelt vor sich hin. Andere Bundesländer, wie Schleswig-Holstein oder Hamburg sind wesentlich weiter und haben zumindest Erlasse zur Reduzierung der CO-Risiken und des Passivrauchens formuliert: Pflicht ist, ein Warnsystem, Entlüftungsanlagen und Lüftung durch Fensteröffnung  vorzuschreiben.

Wenn das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in einem Schreiben vom Februar 2018 zwar die Gefahren benennt, aber lediglich aufruft, „Vergiftung beim Shisha-Rauchen vermeiden“ und sagt, „Betreiber von Shisha-Bars sind zur Installation mechanischer Be- und Entlüftungsanlagen sowie von Kohlenstoffmonoxid-Meldern angehalten“, so bleibt dieses ein stumpfes Schwert, solange keine rechtliche Verbindlichkeit der Auflagen und eine Erlaubnispflicht für Shisha-Bars erfolgt.

Es offenbart, dass die Gesundheitsgefahren nicht ernst genommen werden!

Wegen der großen Gesundheitsgefahren muss in der Gastronomie das Rauchen verboten werden und insbesondere auch das Shisha-Rauchen.“

 

 

 

KarinShisha und Gesundheit