Ärztepräsident: Werbeverbot muss auch für E-Zigaretten gelten
Union und SPD wollen das Verbot von Tabakwerbung ausweiten. E-Zigaretten könnten allerdings ausgenommen werden. Ein Unding, findet Ärztepräsident Montgomery.
Bei der geplanten Erweiterung des Tabakwerbeverbots sollten aus Sicht von Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery auch E-Zigaretten und sogenannte Tabakerhitzer erfasst werden. Die große Koalition dürfe nicht auf halbem Weg stehen bleiben, sondern müsse endlich Nägel mit Köpfen machen, sagte der Präsident der Bundesärztekammer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland . Notwendig sei ein umfassendes Werbeverbot für alle Rauchprodukte. Es wäre ein Unding, wenn die Industrie etwa weiter für E-Zigaretten werben dürfe.
Montgomery argumentierte, die gesetzliche Krankenversicherung müsse Milliarden aufwenden, um die Folgen des Rauchens zu bekämpfen. „Ein vollständiges Werbeverbot und höhere Tabaksteuern können dazu beitragen, diese völlig überflüssigen Ausgaben zu vermeiden.“ Laut dem Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung sterben schätzungsweise 120.000 Menschen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums.
Die Union hatte angekündigt, das internationale Abkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Tabakwerbeverbot umzusetzen. Es sieht laut RND das Verbot von Plakatwerbung und eine Einschränkung der Kinowerbung für Tabakprodukte vor. E-Zigaretten und womöglich auch sogenannte Tabakerhitzer sollen demnach aber ausgenommen werden. In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf am Widerstand der Union gescheitert. Das Kabinett stimmte 2016 einem Entwurf zu, ein Gesetz wurde daraus nie. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.