Die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ wurde am letzten Sonntag, den 13.02.2022 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Schweiz angenommen. Jede Tabakwerbung, die von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden kann, wird in der Schweiz zukünftig verboten sein. Weil zwischen Tabakwerbung für Kinder und Jugendliche und Tabakwerbung für Erwachsene grundsätzlich nicht unterschieden werden kann, läuft dies auf ein generelles Tabakwerbeverbot hinaus. Die Tabakindustrie hat von den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz eine schallende Abstimmungsohrfeige erhalten. Auch in Deutschland ist eine große Mehrheit der Bevölkerung für ein generelles Tabakwerbeverbot. Auch hier glaubt niemand mehr daran, dass den Tabakkonzernen das Wohl der Menschen am Herzen liegt. Im Gegenteil, es werden immer noch Kinder und Jugendliche umworben. Dies kann nur durch ein generelles Tabakwerbeverbot verhindert werden.
Während die Schweiz das einzige Land Europa ist, das das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) nicht ratifiziert hat, wurde in Deutschland das Rahmenübereinkommen durch Annahme des Vertragstextes durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2004 verbindlich, so dass die Umsetzung eines umfassenden Tabakwerbeverbots vereinbarungsgemäß bis 2010 hätte erfolgen müssen. Seit 2010 stellt die fehlende Umsetzung einen immer noch andauernden Völkerrechtsbruch durch die Bundesrepublik Deutschland dar, der durch ein umfassendes Tabakwerbeverbot endlich beendet werden muss. Das Anfang Januar diesen Jahres in Kraft getretene Verbot von Plakatwerbung für herkömmliche Tabakprodukte wie Zigaretten ist leider nur ein erster Schritt, dem weitere entschiedene Schritte folgen müssen.