Die Rauchbelastung im Auto ist wegen des geringen Raumvolumens extrem hoch. Bereits wenn eine Zigarette geraucht wird, steigt die Konzentration der Tabakrauchpartikel sehr schnell an. Es ist seit langem bekannt, dass dies für den Raucher und alle anwesenden Personen ausgesprochen schädlich ist, extrem schwer trifft es aber Kinder und Schwangere. Weil sich Ungeborene und Minderjährige der besonderen Belastung, die durch das Passivrauchen droht, nicht entziehen können, sollen sie nun endlich durch ein Verbot des Rauchens in Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren geschützt werden. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat in den Entwurf des Cannabisgesetzes dieses Verbot aufgenommen, um es „Nichtrauchenden zu ermöglichen, sich in Situationen, in denen sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen und müssen, der Schädigung durch das Passivrauchen zu entziehen“. Diese Formulierung hatte das Bundesverfassungsgericht gewählt, als es das Rauchverbot in Gaststätten für zulässig erklärt hatte. Selbstverständlich ist dieses Verbot verfassungskonform.
Weitere Regelungen stehen aber noch aus, gerade Karl Lauterbach ist gefordert, auch diese umzusetzen: Verbot des Verkaufs von Tabakwaren in Supermärkten und Drogerien, in Krankenhäusern. Rauchverbot auf dem Gelände von Krankenhäusern, Verbot von Tabakautomaten. Diese Verbote werden neben Tabaksteuererhöhungen dazu beitragen, den Gebrauch von Tabak ernsthaft zu denormalisieren, damit die neue Generation rauchfrei aufwachsen kann.