Viele Tricks gegen Warnbilder

am 17. Dezember 2023

Seit Mai 2016 müssen auf Zigarettenschachteln Warnbilder gezeigt werden. Um die abschreckenden Fotos zu verdecken, stellten die Händler Vorsteckkarten vor die Packungen. Das Forum Rauchfrei und andere Interessenverbände haben dagegen protestiert. Als der Bundesrat dieser Praxis durch eine Präzisierung der Tabakerzeugnisverordnung einen Riegel vorschob, widersetzte sich der Tabakhändler Dr. Eckert GmbH der Verordnung und bezweifelte die Rechtmäßigkeit des Verbots.

Das Forum Rauchfrei zeigte die weitere Benutzung der Vorsteckkarten bei den Ordnungsämtern an, ohne dass wirksam eingeschritten wurde. Das Forum Rauchfrei wandte sich deshalb an den Bundesverband der Verbraucherzentralen, der das Unternehmen Dr. Eckert GmbH verklagte. Das Berliner Landgericht hielt aber zu dem Tabakunternehmen und wies die Klage wegen angeblich fehlender Gesetzesgrundlage ab.

Am 08.11.2023 wurde über die Berufung gegen dieses Urteil, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen eingelegt hatte, vom Kammergericht entschieden. Das Kammergericht hat nun endlich entschieden, dass die Warnbilder beim Kauf sichtbar sein müssen. 

Wenn der Käufer die Packung sieht, soll der Kaufimpuls, der beim Käufer durch den Anblick der Packung ausgelöst wird, durch den Anblick der Warnungen neutralisiert werden. Der Verbraucher soll die Warnhinweise im Rahmen seiner Kaufentscheidung berücksichtigen können und die Gestaltung der Verpackung mit den Warnungen soll seinem Kaufimpuls entgegenwirken. Deshalb kann die Warnung nur wirken, wenn die Packung so, wie sie gestaltet ist, für den potentiellen Käufer sichtbar ist, also mit den Warnungen, und nicht nur mit dem Markennamen und dem Markenlogo.

Das ist die Funktion, die Warnungen haben müssen. Sie sollen auf eine Gefahr hinweisen und zwar so, dass die Gefahr vermieden werden kann. Somit kann die Warnung diese Funktion nur haben, wenn sie wahrgenommen werden kann. 

Nachdem es viele Jahre gebraucht hat, bis das Gericht über die Klage entschieden hat, ist noch kein Ende abzusehen.

Denn Tabakhändler greifen jetzt aber schon wieder zu einem neuen Trick: Sie legen Drehtabakdosen in den Regalen seitlich hin, statt sie zu stellen. Wenn die Packungen auf der Seite liegen, sieht der Kunde zwar den Markennamen und das Markenlogo, aber nicht die Warnbilder. 

Das Forum Rauchfrei protestiert gegen diesen neuen schäbigen Versuch, das geltende Recht zu umgehen. Studien haben ergeben, dass Warnbilder gerade gegenüber Jugendlichen präventiv wirken.

KarinViele Tricks gegen Warnbilder