Tricksereien der Firma British American Tobacco bei Bildwarnhinweisen

am 20. Juni 2016

Die Tabakindustrie hat entgegen eigener Bekundungen offenbar doch Angst davor, dass die neuen kombinierten Text/Bild-Warnhinweise wirken werden. Die Tabak Zeitung stellte in ihrer Ausgabe vom 27. Mai ein Verfahren vor, mit dem sich die Warnhinweise auf den Schachteln im Regal verstecken lassen: die sogenannten „Product Cards“ der Firma British American Tobacco (BAT). Noch vor der vordersten Schachtel im Regal wird ein Kärtchen auf einen Plastikhalter aufgesteckt. Das Kärtchen zeigt Markennamen, Logo, Packungsinhalt und Preis, aber eben keinen Warnhinweis (siehe Bild).

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Zukünftige Warenpräsentation mit verdeckten Warnhinweisen (Tabakzeitung vom 27.05.2016)

Was wie eine raffinierte Lösung erscheint, um die ungeliebten Warnhinweise nicht zeigen zu müssen, stellt einen Verstoß gegen die neue Tabakerzeugnisverordnung dar. Diese regelt die Beschaffenheit von Verpackungen und Warnhinweisen und enthält in Paragraph 11 folgenden Satz: Die gesundheitsbezogenen Warnhinweise dürfen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht teilweise oder vollständig verdeckt werden.

Unter dem Inverkehrbringen versteht die Tabakproduktrichtlinie, zu deren Umsetzung die Tabakerzeugnisverordnung dient, die Bereitstellung von Produkten für Verbraucher. Das System, das BAT sich ausgedacht hat, dürfte also in Deutschland nicht funktionieren. Wenn die Firma den Tabakhändlern dennoch empfiehlt, es zu benutzen, empfiehlt sie ihnen gleichzeitig, gegen das Gesetz zu verstoßen.

Im Fall der „Product Cards“ testet die Tabakindustrie wieder einmal, wie weit sie gehen kann. Wie bei der Tabakwerbung verstößt sie gegen geltende Vorschriften, weil ihr kaum Konsequenzen drohen. Offensichtlich geht sie davon aus, dass es zu keinen Anzeigen kommen wird, oder dass die zuständigen Behörden Anzeigen nicht verfolgen wollen.

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