Verbraucherzentrale prüft Klage wegen verdeckter Warnhinweise auf Zigarettenschachteln

am 23. Februar 2017

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) erwägt, gerichtlich gegen eine Einzelhandelskette vorzugehen, die die sogenannten Schockbilder auf Zigarettenpackungen in ihren Verkaufsregalen durch Plastikkärtchen verdeckt. Dies erklärte der VZBV gestern gegenüber dem Forum Rauchfrei. Der Händler habe sich gegenüber dem VZBV nicht verpflichten wollen, auf das Verdecken der Warnhinweise in Zukunft zu verzichten.

„Wir würden eine solche Klage ausdrücklich begrüßen“, sagt Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei. Das Forum geht seit Oktober 2016 bundesweit gegen die gesetzwidrige Praxis der Tabakhändler vor und hatte den VZBV auf den Missstand aufmerksam gemacht. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) versichere zwar, dass das Verdecken der Warnhinweise gesetzwidrig sei, ließe den Verstoß aber zu und wälze die Verantwortung auf die Lebensmittelaufsichtsämter ab. „Ein klares Wort von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt ist überfällig“, so Spatz.

Betroffen von der möglichen Klage ist die Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH. Die Firma zählt zu den Marktführern im Bereich Presse, Buch und Tabakwaren und vereint mehr als 200 Einzelhandelsgeschäfte, darunter auch Tabakwarenfachgeschäfte unter dem Namen Barbarino. Eines dieser Geschäfte befindet sich im Bahnhof Friedrichstraße im Berliner Bezirk Mitte, dort waren die verdeckten Warnhinweise dem Forum Rauchfrei aufgefallen.

Zweck der Warnhinweise ist es, den Verbraucher vor dem Kauf über die verheerenden gesellschaftlichen und gesundheitlichen Folgen des Rauchens aufzuklären und damit den Kauf möglichst zu verhindern. Der Sichtbarkeit der Warnhinweise wurde daher in der Tabakproduktrichtlinie besonderes Gewicht eingeräumt. Das Verdecken der Hinweise steht in eindeutigem Widerspruch zur Absicht des Gesetzgebers und stellt einen Verstoß gegen §11 der seit Mai 2016 geltenden Tabakerzeugnisverordnung dar.

Presseerklärung

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