Süddeutsche Zeitung: Gerichte zeigen Rauchern zu Hause Grenzen auf

am 10. Juli 2017

Rauchen auf dem Balkon führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Seit der Bundesgerichtshof im Januar 2015 entschieden hat, dass das Rauchen auf dem Balkon untersagt werden kann, wenn die Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden, entscheiden Richter immer öfter zugunsten der Nichtraucher. Wohl auch weil sie eingesehen haben, dass mit dem Passivrauch eine echte Gesundheitsgefahr und nicht bloß eine Belästigung verbunden ist. Ein ausführlicher Artikel zur Problematik des Rauchens in Wohnungen erschien am 7. Juli in der Süddeutschen Zeitung.

Süddeutsche Zeitung vom 07.07.2017

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