Bundesgerichtshof bestätigt Tabakwerbeverbot im Internet

am 5. Oktober 2017

Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt, das dem bayerischen Tabakproduzenten Pöschl verbietet, im Internet für Tabakprodukte zu werben. Die Firma, die bei einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro die Hälfte des weltweit konsumierten Schnupftabaks herstellt, zu deren Produkten aber auch Pfeifen- und Drehtabak sowie die Zigarettenmarke „Pueblo“ gehören, hatte auf ihrer Internetseite an mehreren Stellen vier junge, offenbar gutgelaunte Personen abgebildet, die Tabakprodukte konsumierten.

Das Forum Rauchfrei hatte die Firma deshalb im Oktober 2014 angezeigt, daraufhin hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eine Unterlassungserklärung von der Firma gefordert. Nachdem diese ausblieb, entschied im Mai 2015 das in erster Instanz zuständige Landgericht Landshut, dass es sich bei der beanstandeten Abbildung um unzulässige Tabakwerbung handelte und untersagte deren Verwendung.

„Uns sind mehrere Fälle von Auftritten im Internet bekannt, auf die sich das Urteil übertragen lässt“, sagt Johannes Spatz, Sprecher des bundesweit tätigen Forum Rauchfrei. Das Urteil bekräftige das Forum in seiner Absicht, gegen den Deutschen Zigarettenverband (DZV), den Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) und den Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) vorzugehen. Auf deren Internet- oder Facebookseiten lassen sich sehr ähnliche Abbildungen finden, so Spatz.

Die Richter bestätigten, dass für die Internetseite der Firma Pöschl die gleichen Werbeverbote für Tabakerzeugnisse gelten wie für Zeitungen und Zeitschriften, da sie sich an einen breiten Besucherkreis wende. Dies sei bei den Internetseiten des DZV, des VdR und des BdZ ebenso der Fall, sagt Spatz. „Wir sehen keinen Grund, warum auf diesen Seiten Tabakwerbung erlaubt sein sollte“, so Spatz.

Presseerklärung

Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=79675&pos=1&anz=155

Mit dem Internetauftritt der Firma Pöschl vergleichbare Darstellungen

Internetauftritt des DZV:

[cml_media_alt id='13055']Screenshot DZV 27_09_2017_ausschnitt[/cml_media_alt]

Internetauftritt des BdZ:

[cml_media_alt id='13054']Screenshot BdZ 27_09_2017_ausschnitt[/cml_media_alt]

Facebook-Seite des VdR:

[cml_media_alt id='13056']screenshot_VdR-ausschnitt[/cml_media_alt]

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