Zigarettenautomaten: Pflicht zum Verbot besteht seit rund 18 Monaten

am 24. Oktober 2017

Die Frage, ob der Verkauf von Zigaretten in Automaten in Deutschland mit dem Gesetz vereinbar ist, ist längst geklärt: wenn die Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln nicht zu sehen sind, dann nicht. Dies ist so seit Inkrafttreten des Tabakerzeugnisgesetzes und der dazugehörigen Tabakerzeugnisverordnung im Mai 2016, also seit rund 18 Monaten. Seitdem dürfen die Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen beim Verkauf nicht verdeckt werden. Dies gilt nicht nur in Geschäften, sondern natürlich auch beim Verkauf in Automaten. Dies hat zuletzt die Unterabteilung Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages am 26. April 2017  nach sorgfältiger gutachterlicher Prüfung festgestellt.

Dennoch gehen die für die Überwachung zuständigen Landesbehörden nicht gegen Automatenaufsteller vor. Sie begnügen sich damit, die von der Industrie angebotene Scheinlösung zu akzeptieren, bei der jeder Zigarettenautomat mit einem vergleichsweise winzigen Warnaufkleber versehen wird. Gleichzeitig verweisen Sie darauf, dass eine bundesweit einheitliche Lösung gesucht werden soll.

Mit dieser Suche ist die Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz beschäftigt, bisher ohne Ergebnis. Ob sich die Arbeitsgruppe je auf ein Ergebnis verständigen wird, steht in den Sternen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Verfolgung eines massiven Gesetzesverstoßes durch die Tabakindustrie unter dem Vorwand verhindert wird, man sei von der Entscheidung der Arbeitsgruppe abhängig. Dass dem nicht so ist, zeigt sich aus einer Antwort des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, bei dem der augenblickliche Vorsitz der Arbeitsgruppe liegt, auf ein Schreiben des Forum Rauchfrei. In der Antwort heißt es: „Die Verantwortung für den Vollzug der lebensmittel- und tabakrechtlichen Vorschriften selbst bleibt entsprechend dem im Grundgesetz verankerten föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland bei den einzelnen Ländern.“

Das Forum Rauchfrei hatte alle an der Landesarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz beteiligten Landesministerien angeschrieben und gebeten, die Ministerinnen und Minister mögen sich für eine schnelle Umsetzung eines Verkaufsverbots von Zigaretten in Automaten einsetzen, um die Forderung aus dem Tabakerzeugnisgesetz bzw. der Tabakerzeugnisverordnung zu erfüllen. Unter den folgenden drei Links sind am Beispiel des Bundeslandes Schleswig-Holstein das ursprüngliche Schreiben des Forum Rauchfrei, die Antwort des Ministeriums sowie die Erwiderung des Forum Rauchfrei auf diese Antwort einsehbar.

Schreiben des Forum Rauchfrei an Ministerin Sütterlin-Waack vom 05.09.2017

Antwort des Ministeriums vom 20.10.2017

Erwiderung des Forum Rauchfrei vom 24.10.2017

Es bleibt festzuhalten, dass der Verkauf von Zigaretten in Automaten gesetzwidrig ist, wenn die auf den Zigarettenschachteln aufgedruckten Warnhinweise nicht sichtbar sind. Die Vollzugsbehörden sind verpflichtet, gegen diesen Gesetzesverstoß vorzugehen, Automatenaufstellern steht dann der Rechtsweg offen. Eine Nichtdurchsetzung geltender Gesetze weicht das Rechtsstaatsprinzip auf.

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