Warnhinweise auf Zigarettenschachteln: Händler verstoßen weiterhin gegen Gesetz

am 5. Januar 2018

Geschäfte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert weigern sich hartnäckig, die Vorsteckkarten zu entfernen, hinter denen sie die bildlichen Warnhinweise auf Zigarettenschachteln im Regal verstecken. Sie verstoßen damit gegen die Tabakerzeugnisverordnung, die vorschreibt, dass die Warnhinweise beim Anbieten der Zigaretten zu sehen sein müssen. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet ausführlich über einen Fall in Heidelberg.

Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 05.01.2018

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