Die wichtigsten Vorschriften in Bezug auf das Herstellen, das Inverkehrbringen und das Bewerben von Tabakprodukten in Deutschland sind im Vorläufigen Tabakgesetz enthalten. Vorschriften zum Nichtraucherschutz finden sich im Bundesnichtraucherschutzgesetz und den jeweiligen Landesnichtraucherschutzgesetzen. Das Gesetz enthält auch keine Vorschriften für E-Zigaretten oder E-Shishas. Es ging 2005 aus dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz aus dem Jahr 1974 hervor und soll im Mai 2016 durch das geplante Tabakerzeugnisgesetz ersetzt werden.
Weitere relevante Vorschriften, insbesondere zum Schutz des Verbrauchers vor Täuschung, sind in der Tabakprodukt-Verordnung enthalten. Auch diese soll im Mai 2016 durch eine Tabakerzeugnisverordnung ersetzt werden.