Werden Zigaretten wie die der Firma Santa Fe Natural Tobacco Company mit dem Begriff „Bio“ beworben, entsteht beim Käufer der Eindruck, der Konsum dieser Zigaretten sei weniger schädlich. Daher hat nun der Bundesgerichtshof bestätigt, dass es sich bei solcher Werbung um einen Verstoß gegen das Vorläufige Tabakgesetz handelt. In einem zweiten Urteil unterlag der Zigarettenkonzern British American Tobacco, der in der SPD-Zeitung „Vorwärts“ für sich geworben hatte, dabei allerdings auch die Marken seiner Produkte nannte. Dies, so der BGH, stelle einen Verstoß gegen das Tabakwerbeverbot dar.
Das Forum Rauchfrei, das beide Prozesse veranlasst hatte, begrüßt diese Entscheidungen außerordentlich und sieht sich hierdurch in seiner Arbeit bestärkt.
Presseerklärung: Tabakkonzerne verlieren vor dem Bundesgerichtshof