Reemtsma wegen Tabakwerbung im Vorwärts der SPD vor Gericht

am 26. November 2007

Ausgelöst durch eine Anzeige des Forum Rauchfrei verhandelt das Landgericht Hamburg die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Zigarettenkonzern Reemtsma – die Hamburger  Presse berichtet.

Reemtsma wegen Tabakwerbung im Vorwärts der SPD vor Gericht

Am Montag, den 26.November wird das Landesgericht Hamburg über eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Zigarettenkonzern Reemtsma verhandeln. Es geht um eine ganzseitige Anzeige, die Reemtsma in der Juni-Ausgabe des sozialdemokratischen Parteiblattes Vorwärts geschaltet hatte. Der Tabakkonzern behauptet in der Anzeige, „Verantwortung wird bei Reemtsma groß geschrieben.“

Seit Dezember 2006 ist Tabakwerbung in Zeitschriften und Zeitungen in Deutschland verboten. Obwohl in der Anzeige sieben Logos von Zigarettenmarken abgebildet sind und sogar der vorgeschriebene Warnhinweis „Die EG-Gesundheitsminister: Rauchen kann tödlich sein“ unter dem Anzeigentext abgedruckt ist, behauptet Reemtsma, dass es sich bei ihrer Anzeige nicht um verbotene Tabakwerbung, sondern um angeblich erlaubte Firmenwerbung handele.

Dabei steht bereits jetzt fest, dass auch Firmenwerbung in Presseerzeugnissen verboten ist, da das Gesetz insoweit keinerlei Ausnahme vorsieht. Der Vorwärts hat eine Auflage von über 500.000 Stück und wird an Parteimitglieder verschickt. Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei, der die Reemtsma-Werbung dem Bundesverband der Verbraucherzentralen angezeigt hatte, hat festgestellt, dass der Vorwärts auch in Zeitungsgeschäften verkauft wird. Er wurde deshalb von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen als Zeuge benannt.

Der Vorwärts hat von Februar 2007 bis einschließlich Oktober insgesamt 8 Anzeigen der Tabakindustrie abgedruckt und dadurch 117.000 EURO eingenommen (pro Seite 18.000 EURO).

Wenn jetzt Reemtsma vor Gericht Recht bekäme, wäre dies ein Dammbruch. Dann könnte die Tabakindustrie unter dem Deckmantel der Firmenwerbung wieder in allen Zeitschriften und Zeitungen die Werbetrommel rühren. Ihre Rechnung wäre aufgegangen, den Vorwärts als Rammbock gegen das Werbeverbot zu benutzen. Offenbar sind die Beziehungen der Tabakindustrie zur SPD besonders eng. Es fällt auf, dass seit dem Werbeverbot nur in den SPD-Zeitschriften Vorwärts, Berliner Republik und DEMO („Die Monatszeitschrift für Kommunalpolitik“) Tabakwerbeanzeigen geschaltet wurden, nicht aber in zentralen Parteiorganen der FDP und CDU/CSU oder anderen Presseerzeugnissen, wie Spiegel, Focus, Stern. Schließlich bestehen zum Vorwärts, dessen Sommerfest seit Jahren von der Tabakindustrie unterstützt wird, beste Kontakte, die durchaus über Anzeigenvergabe hinausgehen. So war der Chefredakteur des Vorwärts, Uwe-Karsten Heye, bei dem diesjährigen Journalistenpreis („Liberty Award“) von Reemtsma Mitglied der Jury und Laudator.

Johannes Spatz beklagt, dass es bisher in der Öffentlichkeit keinen lauten Protest gab. Er führt dies auf den Einfluss der mächtigen Regierungspartei zurück. Es sei ein Skandal, dass die Tabakindustrie ein ganzes Jahr hindurch verbotene Werbung veröffentlich hat. Werbung werde geschaltet, um den Profit zu maximieren, so dass davon auszugehen sei, dass die Tabakkonzerne mit der verbotenen Werbung kräftig verdient haben. Spatz erwartet deshalb, dass das Landgericht Hamburg dem Treiben der Tabakindustrie unter der Obhut der SPD ein Ende setzen wird.

Der Prozess findet am 26. November um 10.15 Uhr im Landgericht Hamburg, Ziviljustizgebäude Sievekingplatz 1, Raum B219 statt.

Weitere Informationen bei: Johannes Spatz   Tel.: (030) 747 559 25 oder 0176 2441

Taz vom 26.11.2007

 

 

braunerReemtsma wegen Tabakwerbung im Vorwärts der SPD vor Gericht