Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zum Tabakgesetz

am 18. Mai 2005

Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot:

Hinsichtlich der bis zum 31. Juli 2005 befristeten Umsetzung der EU-Richtlinie über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen in nationales Recht wird der vom Verbraucherministerium vorgelegte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes beschlossen. Die seit dem 10.09.2003 anhängige Klage der Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie entbindet nicht von ihrer Umsetzung. Dennoch bleibt Deutschland die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie schuldig.

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