Bundesländer sind sich einig: Zigarettenautomaten sind rechtswidrig

am 25. Januar 2017

Das Verbot, beim Verkauf von Zigaretten die Warnhinweise auf den Schachteln zu verdecken, gilt auch für Zigarettenautomaten. Dies teilte die Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetik der Bundesländer (ALB) dem Forum Rauchfrei sowie dem Deutschen Zigarettenverband heute in einer Email mit.

„Wir erwarten, dass der Deutsche Zigarettenverband die Aufsteller der Automaten über das Schreiben informiert, und dass diese die Automaten unverzüglich abbauen“, erklärt Johannes Spatz, Sprecher des bundesweit tätigen Forum Rauchfrei. Der Beschluss stelle einen Durchbruch dar, freut sich Spatz. Die Auffassung des Forum Rauchfrei, dass der Verkauf von Zigaretten über Automaten nach Inkrafttreten der neuen Tabakerzeugnisverordnung im Mai 2016 nicht länger erlaubt sei, habe sich bestätigt. „Der Käufer erwirbt die Ware, ohne die Warnhinweise auf der Ware gesehen zu haben. Das ist eindeutig rechtswidrig“, so Spatz.

Wörtlich heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss der Länderarbeitsgruppe „Die ALB stellt fest, dass das Verbot, die gesundheitsbezogenen Warnhinweise bei Tabakerzeugnissen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens teilweise oder vollständig zu verdecken, gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 der Tabakerzeugnisverordnung auf die Abgabe im Handel einschließlich Automaten anzuwenden ist.“

Das Forum Rauchfrei hatte seit August 2016 in mehreren Bundesländern ca. 90 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Tabakerzeugnisverordnung erstattet, darunter 13 Anzeigen gegen Automatenaufsteller. In der Folge hatte die Länderarbeitsgruppe sich mit dem Problem beschäftigt.

Presseerklärung

Beschluss der Arbeitsgruppe der Bundesländer

eichingerBundesländer sind sich einig: Zigarettenautomaten sind rechtswidrig