Bundesratsbeschluss: Schockbilder auf Zigarettenschachteln dürfen nicht verdeckt werden

am 12. Mai 2017

In seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundesrat eindeutig klargestellt, dass die bildlichen Warnhinweise auf Zigarettenschachteln sichtbar sein müssen, wenn die Ware im Verkaufsraum präsentiert wird. Seit Einführung der Warnhinweise vor etwa einem Jahr hatten Händler kleine Papp- oder Plastikkarten, sogenannte Product Cards vor die Zigarettenschachteln geschoben, um die Bilder zu verdecken.

„Diese Vorgehensweise der Händler ist eindeutig gesetzwidrig, dies hat der Bundesrat nun bestätigt“, sagt Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei. Das Forum Rauchfrei hatte im August 2016 eine Kampagne gestartet, um das gesetzwidrige Verhalten der Händler zu unterbinden. Dabei hatte das Forum mehr als 130 Anzeigen im ganzen Bundesgebiet erstattet. Es sei ein Skandal, dass das Verdecken der Schockbilder fast ein Jahr lang geduldet worden sei. Das Rauchen sei die größte vermeidbare Todesursache überhaupt, so Spatz.

Die Entscheidung des Bundesrats wird auch für Zigarettenautomaten und Verkaufsautomaten an Supermarktkassen erhebliche Konsequenzen haben, denn auch für diese gilt die beschlossene Regelung. Im Vergleich zum Kauf im Laden ist das Problem bei Zigarettenautomaten noch gravierender, da der Warnhinweis erst sichtbar wird, wenn die Ware bereits gekauft ist. „Wir gehen davon aus, dass Zigarettenautomaten in ihrer jetzigen Form nach der gestrigen Entscheidung der Vergangenheit angehören“, sagt Spatz.

Wirksam wird die Entscheidung des Bunderats, sobald das Kabinett zustimmt und die Änderungen im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht. Spatz erwartet, dass die für Tabak zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden dann zügig dafür sorgen werden, dass die Product Cards in den Geschäften verschwinden und Zigarettenautomaten abgebaut werden. Bisher hatten die Behörden stets darauf verwiesen, dass keine bundesweit einheitliche Bewertung der Sachlage vorliege und sie deshalb abwarten würden.

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