Verdecken von Schockbildern ab morgen endgültig untersagt

am 19. Mai 2017

Heute, schneller als gedacht, wurde die zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist klar: Die Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen dürfen bei der Präsentation im Warenregal ab morgen nicht mehr verdeckt werden. Am 12. Mai hatte der Bundesrat Änderungen gefordert, um sicherzustellen, dass die Warnhinweise für den Kunden vor dem Kauf zu sehen sind. Eine Woche später ist die Verordnung nun veröffentlicht worden und tritt somit morgen in Kraft.

Auch Zigarettenautomaten sind betroffen. In der Begründung, mit der der Bundesrat Änderungen forderte heißt es dazu: „Eine Verdeckung der „Schockbilder“ im Vorfeld des Kaufs hat somit zu unterbleiben – nicht nur bei einem Angebot im Tabakwarenregal, sondern auch im Fall des Anbietens von Tabakerzeugnissen in Automaten.“

Da in der Verordnung keine Übergangsfristen vorgesehen sind, ist der Verkauf von Zigaretten in allen gängigen Automaten ab morgen eindeutig gesetzwidrig. Das Forum Rauchfrei erwartet von Automatenaufstellern, dass diese ihre Automaten morgen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Forum die Automatenaufsteller wegen Verstoßes gegen die Tabakerzeugnisverordnung anzeigen.

Leser können Zigarettenautomaten beim Forum Rauchfrei melden, wenn sie nicht selbst Anzeige erstatten möchten.

Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung

Beschluss des Bundesrats (mit Begründung)

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