zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2002:
Betrieblicher Nichtraucherschutz
Die bevorstehende Änderung der Arbeitsstättenverordnung bietet reale Chancen zur Verbesserung des betrieblichen Nichtraucherschutzes. Da jedoch die in § 3a der neuen Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen „erforderlichen Maßnahmen“ für den wirksamen Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch viele Fragen offen lassen, stellt das Forum zur Klarstellung folgende Forderungen auf:
1. In Arbeitsräumen, in denen Nichtraucher/innen arbeiten, darf nicht geraucht werden.
2. Generell rauchfreie Räumlichkeiten, wo Schutz-, Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit gefragt sind. Dies trifft insbesondere für Krankenhäuser, Kitas, Schulen und Rathäuser zu.
3. Betriebe weisen bereits im Eingangsbereich deutlich sichtbar auf ein Rauchverbot hin.
4. Betriebliche Arbeitsgruppen für den Nichtraucherschutz werden eingerichtet.
5. In allen Restaurants werden rauchfreie Bereiche geschaffen.
6. Keine Zigarettenautomaten in öffentlichen Gebäuden (auch nicht in verpachteten Kantinen). Kurzfristige Umsetzung in Krankenhäusern und Rathäusern und mittelfristige Umsetzung in allen Betrieben.
7. Zur Erarbeitung von konkreten Nichtraucherschutzempfehlungen bietet das Forum der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz seine Mitarbeit in einem gemeinsamen Arbeitskreis an.