Bundesarbeitsgericht lässt Revision im Arbeitsstättenurteil zu am 1. September 2005 Die Frage eines Schutzanspruchs vor „kaltem Tabakrauch“ am Arbeitsplatz wird jetzt vom Bundesarbeitsgericht geprüft. Pressemitteilung der Fachanwälte Aktuelles (Startseite), Presseerklärungen braunerBundesarbeitsgericht lässt Revision im Arbeitsstättenurteil zu09.01.2005