Gemäß einer Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus besteht gegenwärtig keine Möglichkeit rechtsverbindlich ein Rauchverbot im öffentlichen Gesundheitswesen durchzusetzen.
Gemäß einer Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus besteht gegenwärtig keine Möglichkeit rechtsverbindlich ein Rauchverbot im öffentlichen Gesundheitswesen durchzusetzen.