Berlins Regierender Bürgermeister kann sich im Bundesrat nicht damit durchsetzen, die Ausnahmeregelung zum Nichtraucherschutz in der Arbeitsstättenverordnung für Gastronomiepersonal zu streichen
Berlins Regierender Bürgermeister kann sich im Bundesrat nicht damit durchsetzen, die Ausnahmeregelung zum Nichtraucherschutz in der Arbeitsstättenverordnung für Gastronomiepersonal zu streichen