Ende der Schonfrist

am 2. Juli 2008

Anlässlich der nunmehr gültigen Bußgeldvorschriften beim u. a. Berliner Gastronomierauchverbot werden Gaststättenbesucher bei festgestellten Verstößen zum Handeln aufgerufen – die Boulevardpresse spricht vom Aufruf zum Petzen

Aufatmen in Gaststätten

Mit der seit dem 1.Juli 2008 gültigen Bußgeldregelung bei Verstößen gegen das Berliner Gastronomierauchverbot muss der Nichtraucherschutz in den Gaststätten, Kneipen und Diskotheken ernst genommen werden.

Nach dem Bundesverfassungsurteil vom 30. Juli 2008 werden bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung Ende 2009 Trinkkneipen mit weniger als 75 m² und nur einem Raum ausgenommen, sofern Jugendliche keinen Zutritt haben und die Örtlichkeiten als Raucherkneipen gekennzeichnet sind. Auch wenn ein zusätzlicher Raucherraum (ohne Tanzbetrieb) in Diskotheken nach dem Urteil bislang nur für Baden-Württemberg zulässig ist, ist davon auszugehen, dass wegen der Richtungsweisung des Urteils alle Regelungen für alle Bundesländer übernommen werden. Somit werden in den genannten Einrichtungen Rauchverbote nicht aufrechterhalten und Bußgelder entfallen.

Tragen Sie dazu bei, dass in der übrigen Gastronomie das Rauchverbot eingehalten wird, in dem Sie sich bei festgestellten Verstößen an unserem Aufruf beteiligen.

Weitere Einzelheiten finden Sie nachfolgend und im ursprünglichen Aufruf:

Ihre Nachricht zu unserer Information über festgestellte Verstöße gegen das Gastronomierauchverbot wird an folgende E-Mailadresse: gastro@forum-rauchfrei.derbeten:

 

 

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