Ende April hatte das Berliner Abgeordnetenhaus ein neues Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet, das nur für Ein-Raum-Kneipen Ausnahmen vom generellen Rauchverbot vorsieht. Die Initiative für Genuss wollte dagegen die volle Entscheidungsfreiheit für Gaststättenbetreiber, ob und in welchem Umfang sie in ihren Räumen das Rauchen gestatten.