In Dortmund gilt ab sofort für Tagesmütter bei der Betreuung von Kindern ein Rauchverbot in den eigenen vier Wänden, und das auch, wenn die Kinder nicht da sind. Während dem Jugendamt Dortmund die Gesundheitsgefahren bekannt sind, die vom „kalten Rauch“ ausgehen, müssen in Berlin die Räumlichkeiten, in denen Kinder in einer Tagespflegestelle betreut werden, nicht komplett rauchfrei sein. Hier wurde 2005 im Rahmen des Berliner Kindertagesbetreuungsreformgesetzes lediglich das Rauchen in der Gegenwart von Kindern in Kindertageseinrichtungen einschließlich der Freiflächen und in Kindertagespflegestellen sowie bei Aktivitäten außerhalb der Einrichtungen verboten.